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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2011, 12:37 
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Wusste Adolf Hitler vom Alleinflug seines Stellvertreters Rudolf Heß 1941 nach Großbritannien? Ein nun gefundenes Dokument scheint nach SPIEGEL-Informationen diesen Verdacht zu erhärten. Historiker bezweifeln allerdings, dass Heß im Auftrag Hitlers handelte.

Hamburg - Adolf Hitler war womöglich in den Alleinflug seines Stellvertreters Rudolf Heß nach Großbritannien vor 70 Jahren eingeweiht. Das geht nach Informationen des SPIEGEL aus einem bislang unbekannten Dokument hervor. Den Bericht hat ein deutscher Historiker im Staatsarchiv der Russischen Föderation in Moskau entdeckt.

Die Mission vom 10. Mai 1941 sei Teil von länger währenden Verhandlungen gewesen, die Berlin damals mit London geführt habe, schrieb Karl-Heinz Pintsch, der damalige Adjutant von Heß, in einer 28-seitigen, handschriftlichen Aussage.

Pintsch verfasste den Bericht 1948 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Nach dieser Version ist Heß' Reise in "Übereinkunft mit den Engländern erfolgt". Der prominente Nazi habe dabei die Aufgabe gehabt, "mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln, wenn schon nicht ein Militärbündnis Deutschlands mit England gegen Russland, so doch wenigstens eine Neutralisierung Englands zu erreichen". Unter Historikern bestehen starke Zweifel, dass Heß im Auftrag Hitlers handelte.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 29. Mai 2011, 20:32 
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jaja immer diese auftauchenden dokumente

der hess hat doch lange genug gelebt

hätten ihn doch nur fragen brauchen ob der adi bescheid wusste

na ja wieder ein rätzelraten

danke big für den link

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Ungelesener BeitragVerfasst: 30. Mai 2011, 19:17 
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Gefragt haben sie ihn mit Sicherheit auch dazu, aber er war halt nicht sehr gesprächig.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 7. Juni 2011, 17:13 
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Morpheus hat geschrieben:
Wusste Adolf Hitler vom Alleinflug seines Stellvertreters Rudolf Heß 1941 nach Großbritannien? Ein nun gefundenes Dokument scheint nach SPIEGEL-Informationen diesen Verdacht zu erhärten. Historiker bezweifeln allerdings, dass Heß im Auftrag Hitlers handelte.

Hamburg - Adolf Hitler war womöglich in den Alleinflug seines Stellvertreters Rudolf Heß nach Großbritannien vor 70 Jahren eingeweiht. Das geht nach Informationen des SPIEGEL aus einem bislang unbekannten Dokument hervor. Den Bericht hat ein deutscher Historiker im Staatsarchiv der Russischen Föderation in Moskau entdeckt.

Die Mission vom 10. Mai 1941 sei Teil von länger währenden Verhandlungen gewesen, die Berlin damals mit London geführt habe, schrieb Karl-Heinz Pintsch, der damalige Adjutant von Heß, in einer 28-seitigen, handschriftlichen Aussage.

Pintsch verfasste den Bericht 1948 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Nach dieser Version ist Heß' Reise in "Übereinkunft mit den Engländern erfolgt". Der prominente Nazi habe dabei die Aufgabe gehabt, "mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln, wenn schon nicht ein Militärbündnis Deutschlands mit England gegen Russland, so doch wenigstens eine Neutralisierung Englands zu erreichen". Unter Historikern bestehen starke Zweifel, dass Heß im Auftrag Hitlers handelte.

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Anlage:
KOMMENTAR:

Es mehren sich die Stimmen, die einen Widerspruch zwischen dem universalen Recht auf Meinungsfreiheit und den notorischen Maulkorbgesetzen sehen. Nach Chavez, Mahathir, Ahmadinedschad nun auch China!

„DIE WELT“ (28.05.2011, S. 7): „…Der Vize-Chef des chinesischen Auslandsradios CRI, sozusagen der Vertreter des chinesischen Außenministeriums, verbat sich nicht nur jede Einmischung in das Rechtssystem Chinas, sondern ging zum Angriff über.“ Ma Weigong prangerte an, daß freie Wissenschaftler in der BRD in die Gefängnisse geworfen werden, wenn sie als „Bestreiter“ auftreten und stellte sich mit dem Schild der Menschrechte sogar hinter die sog. „Neonazis“: “es gibt in Deutschland in Sachen Meinungsfreiheit eine rote Linie etwa für Neonazis ”. Die deutschen Gastgeber führten in der Antwort den Haß durch die vom Zentralrat mitbesetzten Rundfunkräte an: “Ein deutscher Senderchef bekennt, daß es auch in den Rundfunkräten politische Einflußnahme gebe. In den Kommentarforen deutscher Medien zeige sich zum Teil entsetzlicher Haß, sagt ein anderer Teilnehmer.”



03. Juni 2011:

Madrid erklärt „Bestreiten“ für legal !

QUELLE: http://www.globalfire.tv/nj/11de/verfol ... lution.htm

Am 3. Juni 2011 entschied der Oberste Spanische Gerichtshof in Madrid, daß das Verbreiten der NS-Ideologie und das Bestreiten des sogenannten Holocaust, keine Straftaten mehr darstellen. Selbst wenn das Bestreiten des "Holocaust" im direkten Zusammenhang mit der Propagierung der NS-Ideologie steht, darf nicht mehr verfolgt werden. Der Vorsitzende Richter, Dr. Adolfo Prego, definierte die Strafverfolgung klipp und klar:

"Eine Ideologie zu vertreten ist nicht strafbar, egal um welche Ideologie es sich handelt."

Um der willkürlichen Verfolgung nach BRD-Muster einen Riegel vorzuschieben, sind selbst geschmacklose Äußerungen wie "die Deutschen hatten allen Grund, die Juden zu verbrennen," oder "warum hat man die Juden nicht lebendig verbrannt zusammen mit den Toten?," oder: "die reinen Schwarzen befinden sich kulturell und sozial auf der untersten Sprosse der Menschheit" nicht mehr strafrelevant. Richter Dr. Adolfo Prego verabscheut solche Aussagen, aber er bewertet sie nicht als strafwürdig, weil sonst einer willkürlichen Verfolgung anderer Meinungen Tür und Tor geöffnet wäre. Natürlich sind solche Aussagen nur dann straffrei, wenn nicht zu Gewalt aufgerufen wird. Diese Entscheidung des Obersten Gerichts in Madrid könnte einmal in den Geschichtsanalen als der Beginn der europäischen Menschenrechts-Revolution bezeichnet werden.

Damit wurden Urteile des Bezirksgericht Barcelona aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Das Gericht hatte die Betreiber und Inhaber der Buchhandlung KALKI, Juan Antonio Llompart, Ramón Bau, Oscar Baker und Carlos Garcia zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie Beweise gegen die Holocaust-Story veröffentlichten und als Mitglieder des "Indo-Europäischen-Studienkreises" das Lebensrecht der arischen Völker verteidigten.

Mit diesem Richterspruch vom 3. Juni 2011 in Madrid müßten sich auch die Tore für Pedro Varela öffnen, der von demselben Bezirksgericht zu mehr als drei Jahren Gefängnishaft verurteilt wurde, weil ihm einfach unterstellt wurde, er hätte den Holocaust durch das Vertreten der NS-Ideologie gutgeheißen.

Der spanische Humanist und Intellektuelle Pedro Varela klärte mit Büchern und Schriften seit seiner Jugend über die großen Weltlügen auf. Seine Buchhandlung "Librería Europa" in Barcelona in der Calle Seneca wurde weltbekannt.

Pedro Varela wurde von den jüdischen Machtzentren sozusagen zum "Erzfeind" erklärt, als er mit Hilfe der Anwohner in der "Seneca-Straße" den Vorstoß der jüdischen Organisationen abwehrte, die Straße umzubenennen. Warum dieser Name so verhaßt ist, liegt auf der Hand.

Schließlich verurteilte der Richter Santiago Vidal den spanischen Publizisten 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado Penal Nº 3) zu fünf Jahren Gefängnishaft wegen "Holocaust-Leugnung" und "Rassenhaß". Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20.000 beschlagnahmten Büchern an. Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivsten erfolgte auf Grundlage des 1996 durchgesetzten Holocaust-Leugnungsgesetzes nach BRD-Muster (articulo 607.2, Código Penal).

Beide katalonischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, daß der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holocaust-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen die Richter der "Audiencia Provincial" den Fall Varela zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.

Pedro Varela wurde der Reisepaß entzogen und zehn Jahre lang unglaublichen Repressalien ausgesetzt. Er mußte nicht nur wiederholte Razzien über sich ergehen lassen, sondern auch hohe Verluste durch erneute Konfiszierungen von Tausenden von Büchern hinnehmen.



Der Freiheitskämpfer Pedro Varela auf dem Weg in den Kerker (Weihnachten 2010).

Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8. November 2007, entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch über das weitere Schicksal des verfolgten Dissidenten Pedro Varela. Das "Holocaust-Leugnungsgesetz", so die höchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar. Die Richter ließen das Argument nicht gelten, daß das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen würde. Die Richter argumentierten, daß durch freie Meinungsäußerung meistens irgend jemand bzw. irgendeine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhängig machen, so die Richter.

Der damalige Entscheid der spanischen Oberrichter versetzte die Menschenverächter in der BRD in helle Aufregung. Die damalige Verfolgungsministerin Brigitte Zypries (SPD) bastelte in aller Eile eine juristische Krücke zusammen, die sie einigen Anklägern in Barcelona unterbreitete, um doch noch zu Verurteilungen zu gelangen.

Und so kam es auch. Pedro Varela wurde trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Spanien nur wenige Wochen nach dem Urteil erneut angeklagt. Im Urteil der Oberrichter stand nämlich geschrieben, daß der "Holocaust" wohl bestritten, aber nicht gutgeheißen werden darf. Damit war eigentlich nur gemeint, daß niemand zu einem Massenmord aufrufen dürfe. Da das Urteil nicht explizit darauf einging, ob man sich der Ideologie des Nationalsozialismus verbunden fühlen dürfe, blieb es weiterhin verboten, MEIN KAMPF und andere NS-Werke zu vertreiben.

Pedro Varela wurde letztendlich in mehreren Verfahren zu insgesamt über drei Jahre Haft verurteilt, weil man ihn als Propagandisten der NS-Ideologie für schuldig befand. Das Gericht in Barcelona urteilte jedes Mal, daß er als NS-Ideologe "automatisch den Holocaust gutheißen" würde, da "dieser ja stattgefunden" hätte.

Selbstverständlich schließt die Bestreitung des sogenannten Holocaust die Gutheißung desselben aus. Aber das störte die Richter nicht. Pedro argumentierte darüber hinaus, daß er auch deshalb der NS-Ideologie nahestehe, weil er wisse, daß eben die Holocaust-Anschuldigung gegen Adolf Hitler und gegen den Nationalsozialismus erfunden sei. Wenn das dennoch ein Straftatbestand wäre, so Pedro Varela, dann dürfe man auch nicht der Christenkirche angehören, die mit der Indianerausrottung wirkliche Holocaust-Verbrechen begangen hatte. Da aber die Evangelien Ausrottungen nicht vorschreiben bzw. nicht dazu anhalten, gelte das Christentum nach wie vor als Gotteskirche. Und die Grundlage der NS-Ideologie, das NSDAP-Parteiprogramm sowie sämtliche Schriften der NS-Zeit, lehnen ebenfalls jede Ausrottungsideologie ab und vertreten offen die humanistische Idee der Völkergemeinschaft. Deshalb sehe er keinen Grund, der NS-Ideologie nicht nahe zu stehen, sagte Varela.

Der jüdische Historiker Jehuda Bauer ist in diesem Zusammenhang zum Kronzeugen für Adolf Hitler geworden. Die Tatsache, daß Adolf Hitler und seine Nationalsozialisten die physische Ausrottung eines anderen Volkes zutiefst als ungermanisch ablehnten, wurde von niemandem geringeren dokumentiert als von Jehuda Bauer, dem ehemaligen Leiter des Instituts zur Erforschung des Holocaust in Yad Vashem (Jerusalem): "In seiner Niederschrift für Hitler vom Mai 1940 findet sich die Überlegung, daß ‘die bolschewistische Methode der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich’ abzulehnen sei. Hitler vermerkt dazu am Rand: 'Sehr richtig'." (Y. Bauer, Freikauf von Juden, Jüdischer Verlag, Frankfurt 1996, S. 95.)

Das Ideologie-Schlupfloch der Verfolgungsjustiz wurde jetzt vom Obersten Gericht Spaniens dicht gemacht. Die Richter entschieden: NS-Verherrlichung ist kein Straftatbestand mehr und kann nicht als Gutheißung des Holocaust herangezogen werden, solange man nicht zu Völkermord aufruft. Selbstverständlich würde kein Nationalsozialist und Revisionist jemals einen Völkermord gutheißen, da derartiges außerhalb jeglicher zivilisatorischen Norm liegt (siehe Hitler und Himmler, "ein Volk auszurotten ist nicht germanisch, mit dem NS nicht zu vereinbaren").

Jetzt gibt es in Spanien laut Urteil nur noch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, was richtig ist - man darf nicht zu Gewalt aufrufen. "Spaniens Oberster Gerichtshof hat ein Urteil gegen vier Neonazis aufgehoben, die wegen Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts mehrjährige Haftstrafen erhalten hatten. 'Ideologien könnten nicht bestraft werden', begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung. Die spanische Verfassung verbiete extremistische Ideen nicht und betrachte sie statt dessen als Bestandteil des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Verbreitung extremistischen Gedankenguts sei nur dann strafbar, wenn gleichzeitig zu Gewalt aufgerufen oder dazu angestachelt werde." (derstandard.at, 03.06.2011)

Das stolze Spanien, das Land von Ortega y Gasset und Cervantes, gewährte lange Zeit dem österreichischen Freiheitsdichter Gerd Honsik sowie dem deutschen Wehrmachtshelden Otto Ernst Remer Zuflucht vor der Orwell-Gedankenpolizei ihrer Heimatländer.

Mit Ihrer finanziellen Unterstützung halten wir den Aufklärungskampf durch

Die jüdischen Organisationen ließen über Staatsanwalt Miguel Angel Aguilar (Barcelona) verkünden, daß dieses Urteil den internationalen Verträgen widerspräche, die Spanien eingegangen sei. Verträge mit wem? Mit der BRD und Israel zur Menschenverfolgung? Der israelische Botschafter in Madrid ließ am 4. Juni 2011 erklären: "Die Entscheidung der Oberrichter behindert die Verfolgung von haßmotivierten Verbrechen."

Bleibt abzuwarten, ob als Antwort auf den Madrider-Richterspruch alsbald der EHEC-Erreger Spanien heimsuchen wird. Es wurde quasi schon angedeutet mit der Gurken-Beschuldigung. Ein Madrider Prozeßbeobachter erklärte nach dem Richterspruch vor der Presse: "Das ist der Tag, an dem in Madrid die Europäische Revolution für die Menschenrechte in Gang gesetzt wurde. Wir fürchten jetzt die Rache jener, die ihre Macht aus der Lüge beziehen."


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